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Vereinbarung Zweckverband der Schulgemeinden im Bezirk Andelfingen
gültig ab 01.01.2020
1. Bestand und Zweck
Art. 1 Bestand
Die Primarschulgemeinden Adlikon, Andelfingen, Benken, Dachsen, Flurlingen, Humlikon, Laufen-
Uhwiesen, Marthalen, Ossingen, Trüllikon und Truttikon, die Schulen der politischen Gemeinden
Henggart, Rheinau, Thalheim, Feuerthalen und Stammheim, die Sekundarschule Andelfingen, die
Sekundarschulkreise Marthalen und Uhwiesen, der Schulkreis Ossingen-Truttikon, und die
Schulgemeinde Flaachtal bilden unter dem Namen Zweckverband der Schulgemeinden im
Bezirk Andelfingen auf unbestimmte Dauer einen Zweckverband nach den Bestimmungen des
Gemeindegesetzes.
Art. 2 Rechtspersönlichkeit und Sitz
Der Zweckverband besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Sein Sitz befindet sich in Humlikon.
Art. 3 Zweck
1 Der Verband bezweckt die Lösung besonderer schulischer Aufgaben. Er betreibt die Heil-
pädagogische Schule in Humlikon, einen Logopädischen Dienst, einen Schulpsychologischen
Dienst und eine Psychomotorische Therapiestelle.
2 Der Zweckverband kann unter Beachtung der Bestimmungen dieser Vereinbarung weitere
Einrichtungen und Dienste schaffen, um die Kernaufgabe gemäss Abs. 1 und andere damit
zusammenhängende Aufgaben für die Verbandsgemeinden oder vertraglich angeschlossenen
Gemeinden zu besorgen.
Art. 4 Beitritt weiterer Gemeinden
Der Beitritt weiterer Gemeinden zum Zweckverband ist möglich und erfordert eine Revision dieser
Vereinbarung.
2. Organisation
2.1. Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 Organe
Die Organe des Zweckverbandes sind:
1. die Stimmberechtigten des Verbandsgebietes (Urnenabstimmung);
2. die Verbandsgemeinden;
3. die Delegiertenversammlung;
4. der Verbandsvorstand;
5. die Rechnungsprüfungskommission.
Art. 6 Amtsdauer
1 Für die Mitglieder der Delegiertenversammlung, des Verbandsvorstands und der Rechnungs-
prüfungskommission beträgt die Amtsdauer vier Jahre. Sie fällt mit derjenigen der Gemeinde-
behörden zusammen.