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                     Vereinbarung Zweckverband der Schulgemeinden im Bezirk Andelfingen

                    gültig ab 01.01.2020



                   2.2.2. Volksinitiative

                   Art. 12 Volksinitiative

                   1  Eine Initiative kann über Gegenstände eingereicht werden, die dem obligatorischen oder
                    fakultativen Referendum unterstehen.
                   2  Mit einer Initiative kann ausserdem die Änderung der Vereinbarung und die Auflösung des
                    Zweckverbands verlangt werden.
                   Art. 13 Zustandekommen

                   Die Initiative ist zustande gekommen, wenn sie von mindestens 700 Stimmberechtigten unterstützt
                    wird.

                   2.2.3. Fakultatives Referendum
                   Art. 14 Beschlüsse der Delegiertenversammlung

                   Einer Abstimmung an der Urne unterliegen ferner Beschlüsse der Delegiertenversammlung
                       1.  wenn binnen 60 Tagen von der Bekanntmachung des Beschlusses an 700
                          Stimmberechtigte beim Verbandsvorstand das schriftliche Begehren um Anordnung einer
                          Urnenabstimmung einreichen;

                       2.  wenn ein Drittel der Mitglieder der Delegiertenversammlung innert 14 Tagen nach der
                          Beschlussfassung ein solches Begehren stellt.
                   Art. 15 Ausschluss des Referendums

                   Folgende Geschäfte der Delegiertenversammlung können der Urnenabstimmung nicht unterstellt
                    werden:
                       1.  die Wahlen;
                       2.  die Genehmigung der Jahresrechnungen;
                       3.  die Festsetzung des Budgets;

                       4.  die Beschlussfassung über einmalige Ausgaben für einen bestimmten Zweck von unter
                          CHF 1'000'000.--
                          oder wiederkehrenden Ausgaben für einen bestimmten Zweck von unter CHF 100'000.--;
                       5.  ablehnende Beschlüsse, ausgenommen abgelehnte Volksinitiativen;
                       6.  Anträge an die Verbandsgemeinden;
                       7.  Verfahrensentscheide bei der Behandlung von Initiativen und von Vorstössen der
                          Delegierten;
                       8.  die Genehmigung von Abrechnungen über neue Ausgaben;
                       9.  Beschlüsse über die Schaffung neuer Stellen der Verbandsverwaltung
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